Mehr als 100.000 Euro auf der Bank? Cash-Vermögen richtig diversifizieren

 

Wir reden hier auf dem Blog oft über die Diversifikation von ETF-Portfolios. Aber mal ehrlich: Was ist mit dem Cash-Puffer? Auch wenn Ihr den Großteil Eures Vermögens investiert habt, braucht es einen Notgroschen oder eine Liquiditätsreserve. Wer hier auf großen Summen sitzt (und in Zeiten guter Zinsen ist das ja wieder attraktiver), stellt sich zwangsläufig die Frage: Wie sicher ist mein Geld über 100.000 Euro hinaus?

 

Die kurze Antwort: Der einklagbare Schutz endet bei 100.000 Euro pro Bank. Aber mit einer cleveren Strategie sichert Ihr auch höhere Beträge maximal ab.

 

🔒 Der Gold-Standard: 100.000 Euro pro Institut

Die EU-weit harmonisierte gesetzliche Einlagensicherung garantiert Euch im Falle einer Bankenpleite die Entschädigung von 100.000 Euro. 

 

Die Regel: Alles, was über 100.000 Euro liegt, fällt unter die freiwilligen Sicherungssysteme (wie VÖB oder BdB). Und hier gibt es keinen Rechtsanspruch! Die Absicherung hängt von der Leistungsfähigkeit des Fonds ab.

 

🔥 Die Profi-Diversifikation: Warum die Aufteilung auf 4 Banken sinnvoll ist

Man könnte fragen: Wenn der gesetzliche Schutz von 100.000 Euro pro Bank gilt – warum soll ich dann meine 400.000 Euro nicht einfach auf vier beliebige Banken verteilen und gut ist?

 

Der Mehrwert liegt in der Diversifizierung der Sicherungssysteme selbst! Wenn Ihr 4 x 100.000 Euro auf Banken aus den vier genannten Kategorien verteilt, streut Ihr nicht nur das Bankenrisiko, sondern auch das Risiko des Ausfalls des Sicherungssystems:

 

 * Unabhängigkeit der Töpfe: Die Sicherungstöpfe der Sparkassen/Genossenschaftsbanken und die der Verbandsfonds (BdB und VÖB) sind finanziell und organisatorisch voneinander getrennt. Ein Problem in der einen Säule (z.B. bei den Privatbanken) berührt nicht unmittelbar die Liquidität der Sicherungssysteme der anderen Säulen (Sparkassen oder Volksbanken).

 

 * Der "Vollkasko"-Vorteil der Institutssicherung: Bei der Sparkasse und der Volksbank/Raiffeisenbank greift ein sogenanntes Institutssicherungssystem. Dieses System versucht, die Bank zu sanieren und zu retten, bevor der Entschädigungsfall eintritt. Das ist ein präventiver Schutz und gilt als historisch extrem robust. Im Gegensatz dazu tritt der VÖB- oder BdB-Fonds in der Regel erst nach dem Insolvenzfall in Kraft.

 

Die maximale Sicherheit erreicht Ihr, indem Ihr Euer Kapital auf verschiedene Bankengruppen verteilt. Jede Säule in Deutschland hat ein eigenes, voneinander unabhängiges Sicherungssystem.

Ihre 4 x 100.000 €-Strategie nutzt alle diese Systeme für Euren maximalen Schutz. 

 

So würde ich z. B. folgendes machen:

 

 * 100.000 € zur Sparkasse (Bankensäule: Öffentliche Banken mit Institutssicherung). Hier profitieren Sie zusätzlich zur gesetzlichen Sicherung vom Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (Institutssicherung). Ziel ist es, eine Pleite gar nicht erst zuzulassen.

 

 * 100.000 € zur Volksbank/Raiffeisenbank (Bankensäule: Genossenschaftsbanken). Auch hier greift zusätzlich die BVR-Sicherungseinrichtung (Institutssicherung), die ähnlich wie bei der Sparkasse funktioniert.

 

 * 100.000 € zur Privatbank (z.B. Commerzbank) (Bankensäule: Private Banken / BdB-Fonds). Hier haben Sie den gesetzlichen Schutz plus den hohen, bezifferten freiwilligen Schutz des BdB (derzeit bis zu 3 Mio. € für Privatkunden, wird schrittweise reduziert).

 

 * 100.000 € zur DKB (Bankensäule: Bank mit VÖB-Verbandsfonds). Hier gilt der gesetzliche Schutz plus der freiwillige Schutz des VÖB (ESF), der keine bezifferte Obergrenze angibt, sondern von der Fondsleistung abhängt.

 

 

Fazit für die Cash-Reserve

Diese Streuung ist optimal und schlägt jeden einzelnen freiwilligen Einlagenschutz:

 

 * Volle Absicherung: 400.000 € sind komplett durch den gesetzlich garantierten Schutz abgedeckt.

 

 * Risikominimierung: Ihr vermeidet, Euch auf die Freiwilligkeit eines einzelnen Fonds verlassen zu müssen.

 

 * Breites Sicherheitsnetz: Ihr nutzt die verschiedenen Stärken der Bankensäulen (Institutssicherung vs. Einlagensicherungsfonds)

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